Geschäftsideen

für Gründer und Unternehmer

sonstige Handwerk

Das sonstige Handwerk ist ein sehr vielseitiger Wirtschaftsbereich, der wie auch die sonstigen Gewerbe seit der gezielten staatlichen Förderung, Zuwachsraten verzeichnet. Grundsätzlich steht das Handwerk der industriellen Massenproduktion gegenüber, da nur im Handwerk auf Bestellung gefertigt oder eine Dienstleistung auf Nachfrage erbracht wird. Die deutsche Handwerksordnung regelt die Tätigkeiten der Branche übrigens verbindlich. Die Varianten reichen hier bis zum Handwerker im konsumnahen Umfeld (z. B. Uhrmacher). Diese Unternehmen sind aufgrund ihrer Größe und des Leistungsspektrums sowohl auf dem Absatz- als auch auf dem Arbeitsmarkt weitgehend lokal bzw. regional orientiert.

Bezüglich einer Unterteilung sind Handwerksbetriebe in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe gegliedert. Handwerk definiert sich dabei über ausgewiesene Bereiche in einer sog. Positivliste. Auffällig ist, dass Unternehmen im Bereich Handwerk prinzipiell eine überdurchschnittliche Lebenserwartung haben, vergleicht man dies mit anderen Branchen bzw. Geschäftsideen.

Die Vielzahl an Bereichen, speziell im sonstigen Handwerk, lässt eine abschließende und vollständige Aufzählung leider nicht zu. Stellvertretend genannt seien an der Stelle beispielsweise der Gebäudereiniger, Modellbauer, Schneider, Zahntechniker und Zweiradmechaniker. Spezialwissen auf der einen Seite und Berufserfahrung andererseits, ersetzen jedoch auch bei einer Geschäftsidee im sonstigen Handwerk die genaue Vorbereitung der Existenzgründung nicht.

Auch hier gehört dazu, dass ein vollständiger und detaillierter Businessplan erstellt wird. Neben  Informationen zu Rechtsform, Produkt und Dienstleistung, Branche, Vertrieb, Marketing und Unternehmensleitung, bildet eine akkurate Finanzübersicht das Herzstück und den roten Faden der vorbereitenden Maßnahmen. Gleichzeitig kann dieser Businessplan als Grundlage für die Beantragung von Zuschüssen und Darlehen genutzt werden und ist den betreffenden Institutionen dafür vorzulegen.