für Gründer und Unternehmer
Insbesondere in den vergangenen Jahren und seit der gezielten staatlichen Förderung der beruflichen Selbständigkeit, hat sich auch in Deutschland ein Sektor gebildet, den man mit „sonstige Gewerbe“ bezeichnen kann und der im weitesten Sinne Dienstleistungen jeglicher Art in sich versammelt. Insbesondere die Umstrukturierung bestehender Arbeitsverhältnisse in selbstständige Tätigkeiten sorgte ab dem Zeitpunkt der sog. Ich-AG-Förderung für einen regelrechten Boom und starken Anstieg der Anzahl selbstständiger Unternehmer.
Eine vollständige Aufzählung der sonstigen Gewerbe ist an dieser Stelle nicht möglich, da der Umfang der angebotenen Tätigkeiten sehr umfangreich ist und mittlerweile Nischen erreicht. Stellvertretend für eine Geschäftsidee genannt sein sollen z. B. die Arbeitnehmerüberlassung, Buchführungsbüro und Büroservice, Detektei, Hausmeisterservice, Kosmetikstudio, Partnervermittlung, Promotionagentur, Reisebüro, Veranstaltungstechniker, die Videothek, der Wachdienst sowie Post- und Zustelldienst. Die Kombination vorhandener Bereiche sowie weitere Spezialisierungen in Bezug auf die einzelne Geschäftsidee, lassen jedoch auch hier zukünftig Wachstumszahlen bei Umsatz und damit auch der Anzahl der Beschäftigen sowie Firmengründungen erwarten.
Doch auch wenn eine Existenzgründung in den sog. sonstigen Gewerbe vergleichsweise einfach erscheint und – im Vergleich zu beispielsweise der Anwaltskanzlei oder dem Architekturbüro – oft ohne langes Studium und mit weniger Spezialwissen möglich ist, sollte sich der Existenzgründer sehr sorgfältig auf die berufliche Selbstständigkeit vorbereiten.
Dazu gehört, dass ein detaillierter und vollständiger Businessplan erstellt wird. Dieser beinhaltet z. B. Informationen zu Rechtsform, dem Produkt bzw. der Dienstleistung, Branche, Marketing, Vertrieb, Unternehmensleitung sowie der Personalplanung. Eine Finanzübersicht der Einnahmen und Ausgaben (üblicherweise eine Rentabilitätsvorschau, ggf. eine Liquiditätsplanung) sollte ebenfalls dringend erarbeitet werden und dient gleichzeitig als Grundlage für die Beantragung von Zuschüssen und Darlehen.