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Businessplan fachkundige Stelle

Viele Existenzgründer müssen bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln mit ihrem Businessplan eine fachkundige Stelle aufsuchen. Gerade bei den Zuschüssen der Agentur für Arbeit wird diese fachkundige Stellungnahme oder auch Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle verlangt.

Üblicherweise entscheidet die fachkundige Stelle auf Grundlage von Businessplan und dargelegter fachlicher sowie kaufmännischer Eignung, ob es sich um eine tragfähige Existenzgründung handelt. Diese Prüfung seitens der fachkundigen Stelle sollte normalerweise, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, innerhalb von maximal 14 Tagen erledigt sein.

Der zeitliche Aufwand sollte dabei nicht unterschätzt werden. Denn erst wenn alle Unterlagen vollständig der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE vorliegen, wird in der Regel mit der Bearbeitung des jeweiligen Zuschussantrages begonnen. Zudem sollte der Existenzgründer oftmals mit einem kleinen Obolus, für die Prüfung seiner Unterlagen durch die fachkundige Stelle, rechnen.

Als fachkundige Stelle, die einen Businessplan prüfen, sind normalerweise Unternehmens- und Steuerberater, Branchenverbände, Banken, Existenzgründungseinrichtungen, aber auch Institutionen und Kammern, zugelassen. Die Gebühren der fachkundigen Stelle variieren in Deutschland zwischen kostenfrei bis ca. 150 Euro.